Chancengleichheit  - Maßnahmen

Chancengleichheit

Chancengleichheit bezeichnet das Recht auf einen gleichen Zugang zu Lebenschancen, also auch zu beruflichen Möglichkeiten. Dazu gehört insbesondere das Verbot von Diskriminierung: Niemand darf aufgrund des Alters, des Geschlechts oder der sexuellen Identität, der Religion, des kulturellen Hintergrundes,  einer Behinderung oder der sozialen Herkunft in seinen (beruflichen) Möglichkeiten eingeschränkt werden.

Bemühungen um Chancengleichheit sind Ausdruck von Demokratie und dem Streben nach Gerechtigkeit.

Die Diskriminierungsverbote sind Teil der Menschenrechte.

Chancengleichheit ist im deutschen Grundgesetz (GG) verankert, Art 3 Abs. 3 GG.

Des Weiteren regeln Bestimmungen wie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz(AGG) die Chancengleichheit.
Im Berufsleben können Menschen ebenso von Diskriminierung betroffen sein wie im Alltag.

 

Gleichstellung

Bei der Gleichstellung der Geschlechter geht es darum, bestehende Benachteiligungen, die überwiegend Frauen betreffen, abzubauen.

Ziel von Gleichstellungsarbeit ist es, Frauen effektiv beruflich zu fördern, insbesondere die Zugangs- und Aufstiegschancen für Frauen zu verbessern. Dabei werden Aspekte wie Eignung, Befähigung, fachliche Leistung und familiäre Belastung entsprechend berücksichtigt.

Bemühungen um Gleichstellung und Durchführung von Maßnahmen in diesem Sinne sind Ausdruck des Strebens nach sozialer Gerechtigkeit. Soziale Gerechtigkeit bedeutet, Teilhabe für Jede und Jeden an persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten und die Möglichkeit, individuelle Lebensentwürfe zu leben.


Gleichstellungsbeauftragte und Frauenvertretung

Die Gleichstellungsbeauftragte, unterstützt durch die Mitglieder der Frauenvertretung, setzt sich im Sinne der Chancengleichheit und der Gleichstellung unter Anderem dafür ein, dass hochrangige Stellen zunehmend auch mit Frauen besetzt werden und Hürden für Frauen zu Führungspositionen abgebaut werden. Weiteres Ziel der Gleichstellungsbeauftragten und der Frauenvertretung ist es, die Vielfalt DESYs zu erhalten, indem die Vielfältigkeit der bei DESY arbeitenden Menschen und der respektvolle Umgang miteinander eine besondere Stärke DESYs jetzt und in Zukunft bleibt.

Von der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten und der Frauenvertretung profitieren daher alle Beschäftigten. Chancengleichheit und Gleichstellung zu erzielen ist eine Gemeinschaftsaufgabe, für die alle Beschäftigten und Führungskräfte die Verantwortung tragen, mit dem Ziel,  die Potenziale von Frauen und Männern zu erkennen und gleichermaßen zu nutzen.

Weitere Informationen finden Sie auf dem Portal der Gleichstellungsbeauftragten unter

http://gleichstellung.desy.de/